Leitlinien Qualitätsgemeinschaft Soziale Dienste e. V.

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Leitlinien

Vorbemerkung:

„Die Qualitätsgemeinschaft Soziale Dienste ist eine Initiative von Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege sowie deren rechtlich selbstständigen Mitgliedern und anderer Träger psychosozialer Dienstleistungen, die sich die kontinuierliche Verbesserung und Sicherung der Qualität in der sozialen Arbeit zum Ziel gesetzt haben.“ (§ 2 Satzung)

Daraus ergibt sich der Anspruch an die Mitglieder, ein erkennbares Qualitätsmanagementsystem, das sich an den Qualitätskriterien der QSD ausrichtet, in ihren Einrichtungen und Diensten zu praktizieren oder aktiv anzustreben sowie auf eine ständige Verbesserung der Qualitätsstandards hinzuwirken.

Qualitätskonferenz:

Die Qualitätskonferenz erarbeitet im Auftrag des Vorstandes Leitlinien, die die Mitglieder der Qualitätsgemeinschaft im Rahmen einer Selbstverpflichtung auf der Mitgliederversammlung beschließen.

Leitlinien:

  1. Jedes Mitglied hat zur Entwicklung und Sicherung der betrieblichen Struktur- und
    Arbeitsprozessstandards einen oder mehrere namentlich benannte Qualitätsbeauftragte/n mit einem definierten Aufgabenprofil (Stellenbeschreibung).
  2. Qualitätsbeauftragte und/oder Leitungskräfte arbeiten regelmäßig an externen und/oder internen Qualitätszirkeln mit.
  3. Jedes Mitglied hat oder entwickelt ein Qualitätshandbuch oder eine vergleichbare
    Dokumentation über bestehende Qualitätsstandards. Darin sind Aussagen zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität getroffen sowie Verantwortlichkeiten für das Qualitätsmanagement des Mitglieds bzw. dessen Einrichtungen und Dienste beschrieben.
  4. Alle Mitarbeitenden des Mitglieds sind über die Aufgaben des/der Qualitätsbeauftragten sowie über weitere Zuständigkeiten im Qualitätsmanagement informiert. Das Qualitätshandbuch sowie jeweils relevante Qualitätsstandards werden ihnen in geeigneter Weise bekannt gemacht. Über bestehende interne Qualitätszirkel und deren Ergebnisse können sich alle Mitarbeitenden informieren.
  5. Die Mitglieder der QSD verstehen Transparenz als wichtiges Qualitätsmerkmal und
    streben eine dahingehende geeignete Darstellung ihrer Strukturen und Aktivitäten, z.B. über die „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“, an.
  6. Bei Aufnahme neuer Mitglieder werden die Voraussetzungen zur Einhaltung dieser
    Leitlinien über einen geeigneten Fragebogen abgefragt. Der Fragebogen ist relevantes Kriterium für die Entscheidung zur Aufnahme einer Trägerorganisation in die QSD.
Stand: 23.12.2013 Qualitätskonferenz abgestimmt durch MV 23.12.2013