Transparenz

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Transparenz

Wir verpflichten uns

  • zur generell höchstmöglichen Transparenz sowohl in der Zusammenarbeit mit unseren Kundinnen und Kooperationspartnern als auch gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
  • zur öffentlichen Darlegung unserer Tätigkeiten als gemeinnützige Organisation,
  • zur Erfüllung der Standards der Initiative Transparente Zivilgesellschaft.

Wir stellen der Öffentlichkeit die nachstehend aufgeführten Informationen zur Verfügung:

  1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation:
    Qualitätsgemeinschaft Soziale Dienste e.V., c/o Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz e.V., Paulsenstr. 55/56, 12163 Berlin; Gründungsjahr 1996
  2. Vollständige Gesellschaftssatzung und aktuelles Leitbild
  3. Jüngster Bescheid vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft: Steuerbescheid 2016
    Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger:
    Ina Zimmermann Vorsitzende des Vorstandes
    Kai-Gerrit Venske (Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes)
    Ingo Bullermann (Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes)
    Gesamter Vorstand
  4. Aktueller Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation
  5. Personalstruktur (Stichtag 31.12.2023):
    Anzahl der hauptberuflichen Arbeitnehmer*innen: 1 (Stellenanteil der Geschäftsstelle)
    Honorarkräfte: 0
    Geringfügig Beschäftigte: 0
    Zivil- und Freiwilligendienstleistende: 0
    Ehrenamtlich Tätige: 7 (Vorstand)
  6. Mittelherkunft und -verwendung
    Angaben über sämtliche Einnahmen und deren Verwendung: GUV 2022
  7. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten:
    keine
  8. Namen von Personen, deren jährliche Zuwendungen mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen: keine

Wir bestätigen,

  • dass die Organe, welche für unsere Organisation bindende Entscheidungen zu treffen haben, regelmäßig tagen und dass die Sitzungen protokolliert werden,
  • dass Anfragen an unsere Organisation in angemessener Frist beantwortet werden,
  • dass die Jahresrechnung namentlich durch einen Entscheidungsträger unserer Organisation abgezeichnet wird,
  • dass bei Prüfung unseres Jahresberichtes die Einhaltung dieser Verpflichtung von unseren internen Prüfgremien kontrolliert wird.