Leitlinien QualitätsgSatzung der „Qualitätsgemeinschaft soziale Dienste“ e.V.

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Satzung

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Der eingetragene Verein trägt den Namen „Qualitätsgemeinschaft Soziale Dienste“ (nachfolgend QSD genannt).

Sitz des Vereins ist Berlin. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck der Qualitätsgemeinschaft Soziale Dienste

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ des §52 (2) Nr. 7 und 9 der Abgabenordnung.

Die Qualitätsgemeinschaft Soziale Dienste ist eine Initiative von Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege sowie deren rechtlich selbstständigen Mitgliedern und anderer gemeinnütziger Träger psychosozialer Dienstleistungen. Die QSD hat sich die kontinuierliche Verbesserung und Sicherung der Qualität in der sozialen Arbeit zum Ziel gesetzt.

Zweck der QSD ist es, zum Wohle der Hilfesuchenden für eine kontinuierliche Verbesserung und Sicherung der Qualität in der sozialen Arbeit einzutreten sowie für alle Beteiligten die Transparenz und Vergleichbarkeit hinsichtlich Bedarf, Angebot und Ergebnisqualität der Hilfeleistungen zu fördern.

Der Satzungszweck wird insbesondere erreicht durch:

  • die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege und ihrer angeschlossenen Einrichtungen;
  • Förderung der Kommunikation und Kooperation der Mitglieder;
  • Beratung und Unterstützung der Mitglieder bei Audits und anderen Qualitätsinitiativen;
  • Förderung der Schaffung bedarfsgerechter Angebote für Hilfesuchende. In diesem Zusammenhang werden statistische Daten erhoben, ausgewertet und zeitnah veröffentlicht und zugänglich gemacht;
  • Anregung, Planung, Organisation und Durchführung von Fort- und Weiterbildungsangeboten

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