In der stationären Jugendhilfe erhalten die Klient*innen ihren Lebensunterhalt über das zuständige Jugendamt. Hierbei sind sie allerdings in vielen Punkten schlechter gestellt als die Empfänger*innen anderer Transferleistungen – z.B. beim Berlin-Pass, bei Fahrtkosten, Bekleidungsgeld und Mietkautionen.
Die Fachgruppe Berliner Hilfen zur Erziehung weist mit ihrem aktuellen Positionspapier auf diese Probleme und mögliche Lösungen hin. Wir fordern dazu auf, im Jahr 2020 durch gezielte finanzielle Ausgleiche die Teilhabechancen junger Menschen zu verbessern. Das wär nur fair!